Sturm «Vaia»: Markant mehr Sturmholz kommt zum Vorschein

27.11.2018
Das Oberforstamt geht nach Begehung der meisten Sturmflächen neu von mindestens 9’000 Kubikmetern Sturmholz aus. Rund 190 Waldparzellen sind von den Folgen von «Vaia» betroffen. Es ist vorgesehen, im ganzen Sturmschadengebiet pro Kubikmeter Fichte Fr. 15.-- als Beitrag zur Verhütung von Borkenkäferschäden im Schutzwald einzusetzen. Dabei gelten jedoch einige Regeln und Einschränkungen.

Das Oberforstamt geht nach Begehung der meisten Sturmflächen neu von mindestens 9’000 Kubikmetern Sturmholz aus. Rund 190 Waldparzellen sind von den Folgen von «Vaia» betroffen. Es ist vorgesehen, im ganzen Sturmschadengebiet pro Kubikmeter Fichte Fr. 15.-- als Beitrag zur Verhütung von Borkenkäferschäden im Schutzwald einzusetzen. Dabei gelten jedoch einige Regeln und Einschränkungen.

Nachdem der Forstdienst praktisch alle Sturmflächen begehen konnte, muss die vor zwei Wochen geschätzte Sturmholzmenge von 5’000 auf 9’000 Kubikmeter angehoben werden. Das Ausmass der Sturmschäden war oftmals von aussen oder vom Gegenhang her nicht erkennbar, sondern erst beim effektiven Betreten der Wälder. Am 27. November 2018 erreichten die Schätzungen 8’890 Kubikmeter. Unter Berücksichtigung einer gewissen Dunkelziffer ist deshalb mit mindestens 9’000 Kubikmetern Sturmholz zu rechnen.

Insgesamt wurden bisher in 190 Waldparzellen auf 210 Teilflächen Sturmschäden angetroffen. Am meisten betroffen ist der Bezirk Gonten (3’700 Kubikmeter), gefolgt von Schlatt-Haslen (3’500 Kubikmeter). Die restlichen 22% verteilen sich hauptsächlich auf Appenzell und Schwende. Rüte und Oberegg sind von «Vaia» kaum bzw. nicht heimgesucht worden.

Rund 56% der Sturmholzmenge liegen in Waldungen mit der Vorrang- oder Nebenfunktion Schutzwald. 84% der kleineren Sturmschäden (unter 75 Kubikmetern pro Fläche) ergeben erst die Hälfte der gesamten Sturmholzmenge. Es handelt sich also vorwiegend um Streuschäden und um nur wenige Flächenschäden. Von «Vaia» hauptsächlich geworfen oder gebrochen wurde die Fichte mit schätzungsweise 95%. Die Weisstanne schlägt mit rund 2% zu Buche, das Laubholz mit etwa 3%.

Wegen der Fichte ist das Oberforstamt einmal mehr sehr besorgt. Gerade Streuschäden mit vorwiegend Fichten sind Anziehungspunkte für die überwinterten Borkenkäfer und könnten ihm im nächsten Frühling optimale Lebensräume anbieten. Die erste neue Käfergeneration wird sich in der Folge kaum weiter als 500m von den befallenen Standorten ausbreiten. Wenn um die von «Vaia» betroffenen Wälder ein Puffer von 500m gezogen wird, dann sind praktisch alle Wälder westlich der Linie Bühler-Wasserauen gefährdet. Die Gefährdung ist deshalb so gross, weil auch in den vom Sturm verschonten Waldbeständen die Fichte immer noch einen überwiegenden Anteil einnimmt.

Das Oberforstamt will deshalb einen Teil der Schutzwaldgelder zur Verhütung von Borkenkäferkalamitäten einsetzen und zwar sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Schutzwaldes. In Anbetracht der grossen Anzahl an betroffenen Waldeigentümern und Waldeigentümerinnen soll ein Pauschalbetrag von Fr. 15.-- pro Kubikmeter aufgerüstetes Sturmholz vergütet werden, allerdings nur für Fichten-Sturmholz. Weder von Weisstanne noch von anderen Nadel- oder Laubhölzern geht eine Käfergefahr aus. Das Gleiche gilt für Brenn- und Hackholz, für Stirzel oder Splitterholz. Dieses Fichtenholz kann im Wald belassen werden. Eine Zuordnung zu den einzelnen Geschädigten wäre mit zumutbarem Aufwand kaum möglich, insbesondere bei den Brenn- und Hackholzsortimenten.

Bedingung für die Beiträge ist aus naheliegenden Gründen, dass das Fichtensturmholz bis spätestens Ende Mai 2019 aufgerüstet und abgeführt oder auf geeigneten Lagerplätzen gepoltert wird.

Für Spezialfälle wird das Oberforstamt spezielle Lösungen finden. Zusätzliche Unterstützung ist beispielsweise in folgenden Fällen zu prüfen:

  • Aufrüsten, Entrinden und Liegenlassen von Fichten, welche mit verantwortbaren Kosten nicht aus dem Bestand entfernt werden können;
  • Sicherheitsmassnahmen bei aufgestellten Wurzeltellern oberhalb von Gebäuden oder Strassen;
  • in Bachtobeln: Entfernen oder Zerkleinern von Sturmholz, welches sonst zu Rückstau oder Überschwemmungen im Siedlungsraum führen könnte.

Seit dem Sturmereignis wurden schon zahlreiche Holzschläge in Angriff genommen, vor allem im Privatwald. Das Oberforstamt bemüht sich, dieses Sturmholz so bald als möglich an Holzkäufer zu vermitteln. Einige Fuhren konnten bereits verladen werden.

Schliesslich weist das Oberforstamt - zum Teil nochmals - auf einige Punkte hin:

  • Revierförster Walter Koller erteilt als vom Kanton beauftragter Holzvermittler Auskunft, welche Sortimente aufgerüstet werden sollen.
  • Wenn mehrere benachbarte Geschädigte gemeinsam Sturmholz aufrüsten wollen, melden sich diese beim zuständigen Revierförster zur Beratung. Nebst einer Koordination kann gleichzeitig auch sichergestellt werden, dass nach ausgeführtem Holzschlag die Sturmholzmengen den einzelnen Beteiligten zugeordnet werden können.
  • Bereits vor dem Sturm bewilligte Holzschläge sollen nur ausgeführt werden, wenn die Holzabnahme sichergestellt ist.
  • Die Sicherheit all jener Personen, die jetzt mit dem Aufrüsten von Sturmholz beschäftigt sind, muss jederzeit gewährleistet sein. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Verkehrsteilnehmende und andere Passantinnen und Passanten im Gefahrenbereich von Holzschlägen.
  • Auf der Homepage des Kantons sind unter www.ai.ch/vaia die bisherigen Medienmitteilungen zu finden, ebenso eine grosse Anzahl von eindrücklichen Sturmbildern.

Bei Fragen stehen das Oberforstamt und die zuständigen Revierförster zur Verfügung.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut.