Erbschaftsbehörde innerer Landesteil

(Wahlbehörde Standeskommission)

Die Erbschaftsbehörde ist für die amtliche Liquidation zuständig. Der Präsident sorgt ausserdem für die Sicherung des Erbganges und verfügt in den dafür vorgesehenen Fällen unverzüglich die Aufnahme des Inventars. Weiter ist beim Präsident das Begehren um öffentliches Inventar zu stellen.

Vakanz offen

Mitglied

Zuständige Stelle

Erbschaft

Telefon +41 71 788 96 62

Aktuariat

Corina Omlin-Schmid

Leiter Fachbereich Erbschaft
Telefon: +41 71 788 96 63
E-Mail: corina.omlin@vd.ai.ch
Arbeitstage: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag