Fachstelle Jagd und Fischerei

Soweit weder Bundesrecht noch kantonales Recht ein anderes Organ für zuständig erklären, vollzieht die Fachstelle Jagd und Fischerei die Vorschriften über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel,  des Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie den Vollzug der Vorschriften über die Fischerei. Die Zuständigkeitsbereiche der Fachstelle Jagd und Fischerei werden in den kantonalen Verordnungen über die Jagd bzw. über die Fischerei geregelt.