Anpassung der Feuerungskontrollen

04.01.2023
Feuerungen können schädliche oder lästige Luftverunreinigungen verursachen. Daher müssen regelmässig Emissionskontrollen durchgeführt werden. Im Kanton Appenzell I.Rh. wurden Messungen bislang nur bei Öl- und Gasfeuerungen regelmässig durchgeführt. Ab diesem Jahr führt das Amt für Umwelt zusätzlich Emissionsmessungen bei grossen Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung grösser als 70 kW durch und setzt damit Vorgaben aus der Revision der Luftreinhalte-Verordnung von 2018 um. Im gleichen Schritt hat das Amt für Umwelt die Tarife für Öl- und Gasfeuerungskontrollen angepasst.

Feuerungen können schädliche oder lästige Luftverunreinigungen verursachen. Daher müssen regelmässig Emissionskontrollen durchgeführt werden. Im Kanton Appenzell I.Rh. wurden Messungen bislang nur bei Öl- und Gasfeuerungen regelmässig durchgeführt. Ab diesem Jahr führt das Amt für Umwelt zusätzlich Emissionsmessungen bei grossen Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung grösser als 70 kW durch und setzt damit Vorgaben aus der Revision der Luftreinhalte-Verordnung von 2018 um. Im gleichen Schritt hat das Amt für Umwelt die Tarife für Öl- und Gasfeuerungskontrollen angepasst.

Holzfeuerungen verursachen zusammen mit dem Strassenverkehr den Grossteil der Russ- und Feinstaubemissionen. Russ ist krebserregend und die Grenzwerte in der Luft werden im Kanton Appenzell I.Rh. trotz der bereits umgesetzten Massnahmen immer noch grossflächig überschritten.

Gemäss einer Revision der Luftreinhalte-Verordnung im Jahr 2018 müssen bei Feuerungen periodische Emissionskontrollen durchgeführt werden. Dabei wird gemessen, ob die geltenden Grenzwerte eingehalten sind. Öl- und Gasheizungen, sowie grosse Holzheizungen, sind im Zweijahresrhythmus zu prüfen. Ziel dieser Kontrollen ist eine Verminderung von schädlichen Emissionen.

Umsetzung in Appenzell I.Rh.

Bisher wurden im Kanton Appenzell I.Rh. nur bei Öl- und Gasfeuerungen regelmässige Emissionsmessungen durchgeführt. Ab Januar 2023 sollen neu auch grosse Holzfeuerungen kontrolliert werden, um einen weiteren Punkt der Gesetzesänderung umzusetzen. Eine Holzfeuerung gilt als gross, wenn ihre Feuerungswärmeleistung grösser als 70 kW ist. Das Amt für Umwelt wird die Betreiberinnen und Betreiber der Anlagen in den kommenden Wochen informieren. Die Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt.

Im Rahmen dieser Anpassung hat das Amt für Umwelt auch die Tarife der Öl- und Gasfeuerungskontrollen überarbeitet, da die bisherigen Tarife seit 1999 nur geringfügig angepasst wurden. Die neuen Tarife und weitere Informationen zu den Feuerungskontrollen können auf der Webseite des Amts für Umwelt unter www.ai.ch/feuerungskontrollen nachgelesen werden.

Mitteilung im Wortlaut