Fragebogen: Bedarfsklärung Koordinationsstelle für Anliegen von Unternehmen

1.    Ausgangslage

Der Kanton Appenzell I.Rh. ist bestrebt, seinen Betrieben optimale Rahmenbedingungen am Standort Appenzell I.Rh. anzubieten. Geografische Nachteile sollen dort kompensiert werden, wo eine Handhabe vorhanden ist. Als Standortvorteil wird oft der einfache Zugang zu Behörden und Verwaltung genannt.

Dem Volkswirtschaftsdepartement wurden vereinzelt Fälle zugetragen, bei denen sich der Umgang mit Behörden und Verwaltung anders als gewünscht dargestellt hat.

Die Standeskommission hat dem Volkswirtschaftsdepartement im Rahmen ihrer Perspektiven 2022-2025 den Auftrag gegeben, den Aufbau einer Koordinationsstelle für Anliegen von Unternehmen zu prüfen.

2.    Bedarfsklärung

2.1  Ziel der Umfrage

Das Volkswirtschaftsdepartement will einen vertieften Überblick über den Istzustand und das Verbesserungspotential schaffen. Es soll geklärt werden, wo, welche Schwierigkeiten aufgetreten sind und welche Unterstützung hilfreich gewesen wäre.

2.2   Verortung des Verbesserungspotentials

Bitte beschreiben Sie beim jeweiligen Stichwort in kurzen Worten, mit welchen Schwierigkeiten Sie in Ihrem Betrieb im Umgang mit der kantonalen Verwaltung in den letzten 4 Jahren konfrontiert waren.

  • Wo sind Schwierigkeiten aufgetreten?
  • Was wäre ein möglicher Verbesserungsvorschlag?
  • In welchen Fällen und bei welchen Aspekten wäre eine Koordinationsstelle hilfreich gewesen?

Selbstverständlich müssen dabei die gesetzlichen Grundlagen als gegeben betrachtet werden. Diese Bedarfsklärung erfolgt anonym. 

3.    Rücklauf und Auswertung

Das Amt für Wirtschaft nimmt Ihre Anliegen und Verbesserungsvorschläge gerne bis zum 20. Dezember 2022 entgegen und legt die Resultate der Standeskommission vor.

Die Standeskommission wird im Anschluss und auf Antrag des Volkswirtschaftsdepartements über mögliche Massnahmen entscheiden.