Corona-Unterstützung
Corona-Unterstützung für Betriebe (Stand 14.04.2021)
- Informationen zum Thema Kurzarbeit.
- Informationen zum Thema Erwerbsersatz.
- Antrag auf Corona-Härtefall-Unterstützung
Am 17. März 2020 beschloss die Standeskommission, Unterstützungsleistungen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds für Corona-Härtefälle zur Verfügung zu stellen. Während die Kurzarbeitsentschädigung und der Erwerbsersatz helfen, die Personalaufwände zu reduzieren, wird mit der Härtefall-Unterstützung ein Beitrag an die ungedeckten Fixkosten geleistet. Unterstützungsgesuche sind beim Amt für Wirtschaft einzureichen. Die Gesuche werden von der Wirtschaftsförderungs-Kommission geprüft. Weitere Informationen zu der Härtefall-Unterstützung im Kanton Appenzell I.Rh. finden Sie hier.
Für eine erstmalige Antragsstellung verwenden Sie bitte das folgende Antragsformular. Das Formular ist zwingend per E-Mail einzureichen. Für Unternehmen, welche bereits eine Unterstützungsleistung erhalten haben, werden Beiträge für die verbleibende Zeit der behördlichen Schliessung ohne erneute Antragsstellung ausbezahlt. Die Beilagen sind unterschrieben per Post ans Amt für Wirtschaft, Marktgasse 2, 9050 Appenzell oder per E-Mail an wirtschaft@ai.ch (max. 5MB) einzureichen. Alle Angaben sind erforderlich. Anträge können bis spätestens zum 31. Oktober 2021 eingereicht werden.