Personalrecht
Die gesetzlichen Grundlagen für die Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals (Personalverordnung und Standeskommissionsbeschluss zur Personalverordnung) sind in der Gesetzessammlung abrufbar. Im einzelnen sind dies:
- Personalverordnung (GS 172.310)
- Standeskommissionsbeschluss zur Personalverordnung (GS 172.311)
- Standeskommissionsbeschluss über die Informatiknutzung (GS 172.315)
- Reglement über Spesen und weitere Vergütungen (GS 172.316)
- Reglement über Aus- und Weiterbildungen (GS 172.317)
Für die einheitliche Anwendung der personalrechtlichen Bestimmungen sorgt das Personalamt mit entsprechenden Richtlinien und Weisungen und berät die Standeskommission und Amtsstellen in personalrechtlichen Fragen.