Personalrecht

Die gesetzlichen Grundlagen für die Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals (Personalverordnung und Standeskommissionsbeschluss zur Personalverordnung) sind in der Gesetzessammlung abrufbar. Im einzelnen sind dies:

Für die einheitliche Anwendung der personalrechtlichen Bestimmungen sorgt das Personalamt mit entsprechenden Richtlinien und Weisungen und berät die Standeskommission und Amtsstellen in personalrechtlichen Fragen.

Zuständige Stelle

Personalamt

Telefon +41 71 788 92 91