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Einleitung Richtplanverfahren für eine Windenergieanlage im Raum Honegg - Oberfeld
Verlauf des Verfahrens Die Eröffnung des Einwendungsverfahrens bedeutet noch nicht, dass das Projekt realisiert werden kann. Im Anschluss an das Einwendungsverfahren werden die Standeskommission und der Grosse Über eine definitive Festlegung des Standorts im kantonalen Richtplan wird erst nach dem Einwendungsverfahren und nach Eingang des Vorprüfungsberichts des Bundes entschieden. Der heutige kantonale Landschaftsschutzes hin, hält den Bau aber unter bestimmten strengen Auflagen für möglich. Einwendungsverfahren wird eingeleitet Die Standeskommission ist sich bewusst, dass eine Windenergieanlage grosse
Stellungnahme zum offenen Brief in Sachen Windenergie
dem Ausserrhoder Standort Suruggen gemacht werden. Die Standeskommission hat hierauf ein Einwendungsverfahren durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein im kantonalen Baugesetz vorgesehenes Instrument ten minimal geforderte gemeinsame Entwicklung mit dem Standort Suruggen angesichts der im Einwendungsverfahren vertretenen ablehnenden Haltung der Ausserrhoder Regierung zum Standort Honegg-Oberfeld vorderhand sowie die Gemeindepräsidentenkonferenz des Kantons Appenzell A.Rh. haben das Vorhaben im Einwendungsverfahren abgelehnt. Die Standeskommission hat daher beschlossen, auf eine definitive Festlegung des
Kein Windpark Honegg-Oberfeld
ergäben sich zudem beim Landschaftsbild massive Nachteile. Im Rahmen des durchgeführten Einwendungsverfahrens sind rund 60 befürwortende Stellungnahmen eingegangen und zirka 500 ablehnende. Abgelehnt

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