Verlauf des Verfahrens
Die Eröffnung des Einwendungsverfahrens bedeutet noch nicht, dass das Projekt realisiert werden kann. Im Anschluss an das Einwendungsverfahren werden die Standeskommission und der Grosse Über eine definitive Festlegung des Standorts im kantonalen Richtplan wird erst nach dem Einwendungsverfahren und nach Eingang des Vorprüfungsberichts des Bundes entschieden.
Der heutige kantonale Landschaftsschutzes hin, hält den Bau aber unter bestimmten strengen Auflagen für möglich.
Einwendungsverfahren wird eingeleitet
Die Standeskommission ist sich bewusst, dass eine Windenergieanlage grosse