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Richtplanänderung Windenergie Honegg - Oberfeld
Einwendungsverfahren zur Festsetzung des Windpark-Standortes Honegg/Oberfeld, Bezirk Oberegg Richtplanänderung Gestützt auf Art. 10 BauG ist eine Richtplanänderung vor dem Erlass während 30 Tagen öffentlich
Einleitung Richtplanverfahren für eine Windenergieanlage im Raum Honegg - Oberfeld
Verlauf des Verfahrens Die Eröffnung des Einwendungsverfahrens bedeutet noch nicht, dass das Projekt realisiert werden kann. Im Anschluss an das Einwendungsverfahren werden die Standeskommission und der Grosse Über eine definitive Festlegung des Standorts im kantonalen Richtplan wird erst nach dem Einwendungsverfahren und nach Eingang des Vorprüfungsberichts des Bundes entschieden. Der heutige kantonale Landschaftsschutzes hin, hält den Bau aber unter bestimmten strengen Auflagen für möglich. Einwendungsverfahren wird eingeleitet Die Standeskommission ist sich bewusst, dass eine Windenergieanlage grosse
Datei Einleitung Richtplanverfahren für eine Windenergieanlage im Raum Honegg Oberfeld
Stellungnahme zum offenen Brief in Sachen Windenergie
dem Ausserrhoder Standort Suruggen gemacht werden. Die Standeskommission hat hierauf ein Einwendungsverfahren durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein im kantonalen Baugesetz vorgesehenes Instrument ten minimal geforderte gemeinsame Entwicklung mit dem Standort Suruggen angesichts der im Einwendungsverfahren vertretenen ablehnenden Haltung der Ausserrhoder Regierung zum Standort Honegg-Oberfeld vorderhand sowie die Gemeindepräsidentenkonferenz des Kantons Appenzell A.Rh. haben das Vorhaben im Einwendungsverfahren abgelehnt. Die Standeskommission hat daher beschlossen, auf eine definitive Festlegung des
Datei Stellungnahme zum offenen Brief in Sachen Windenergie
Datei Bericht zum Windparkstandort Honegg Oberfeld
Datei 00 Bericht vom 26.09.2018 zur Vorprüfung des Bundes und zu den Einwendungen
Datei Session vom 30. März 2015
Datei Grossratsprotokoll vom 25. Juni 2007
Datei Session vom 26. Juni 2017

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