Luftseilbahnen und Skilifte

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Das Amt für Hochbau und Energie ist zuständig für die kantonal konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte. Für den Bau und Betrieb eines Skiliftes (inkl. Kleinskilifte u. Ski-Förderbänder), einer Kleinluftseilbahn oder eines Schrägaufzuges  bedarf nebst der Baubewilligung auch eine kantonale Betriebsbewilligung.

Antrag Betriebsbewilligung bzw. Verlängerung nicht eidgenössisch konzessionierter Seilbahnen und Skiliften
Typ Titel Dokumentdatum
Antrag Betriebsbewilligung bzw. Verlängerung 11.11.2019
Botschaft IKSS 11.10.2022
Reglement IKSS 11.10.2022