Coronavirus: Unterstützung im Kulturbereich
Nach Aufhebung aller sanitarischen Massnahmen Ende März 2022 sind die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich Ende Juni 2022 ausgelaufen. Es können keine Gesuche mehr eingereicht werden.
Die Frist für Gesuche um Beiträge an Transformationsprojekte, wie auch die Frist für Gesuche um Nothilfe an den Verein suisseculture sociale, sind per Ende November 2022 abgelaufen.
30. Dezember 2022, Kulturamt Appenzell I.Rh.