Pflegeheimliste und Pflegefinanzierung

Im Jahr 2008 verabschiedeten die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Im Standeskommissionsbeschluss über die Pflegefinanzierung (GS 800.011) wurden daraufhin die normativ anrechenbaren Pflegekosten der Pflegeheime je BESA-Stufe und die maximale Höhe der durch die verschiedenen Kostenträger (Krankenversicherer, Patient, Kanton) zu übernehmenden Pflegekosten geregelt.

Für die Bevölkerung aus dem Kanton stehen alle Institutionen, welche auf der Pflegeheimliste aufgeführt sind, offen. Möchte eine Person in ein Alters- und Pflegeheim, das nicht auf der Innerrhoder Pflegeheimliste aufgeführt ist, entrichtet der Kanton maximal die innerkantonal geltenden Beiträge. Liegen die Tarife des Heimes tiefer, so kommen diese sinngemäss zur Anwendung. Das Pflegeheim hat vorgängig beim Departement eine Kostengutsprache einzuholen.

Die ambulante Pflege stellt in erster Linie der Spitex-Verein Appenzell Innerrhoden (Innerer Landesteil) sowie die Spitex Vorderland (Oberegg) gemäss Leistungsvereinbarungen sicher.