Schwangerschaftsabbruch

In den ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Regel legt das Gesetz den Entscheid für oder gegen das Austragen der Schwangerschaft allein in die Hand der betroffenen Frau. Dies ermöglicht ein hohes Mass an Selbstbestimmung, bedeutet aber auch, dass die Entscheidung von der betroffenen Frau allein getragen werden muss.

Weitere Informationen zum legalisierten Schwangerschaftsabbruch entnehmen Sie dem Leitfaden oder kontaktieren Sie die
Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität. Die Beratungsstelle steht mit dem gesamten Leistungsangebot für Ratsuchende aus dem Kanton Appenzell I.Rh. unentgeltich zur Verfügung, da der Kanton Appenzell I.Rh. mit der Beratungsstelle eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat.

Allfällige Schwangerschaftsabbrüche können an den Spitälern mit einem Leistungsauftrag des Kantons Appenzell I.Rh. in Gynäkologie (siehe aktuelle Spitalliste) durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt

Telefon +41 71 788 92 50

Beratungsstelle

Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität Telefon 071 222 88 11