Neuerungen bei Covid-Zertifikaten ab 31. Januar 2022

28.01.2022
Am 31. Januar 2022 treten in der Schweiz zwei Neuerungen zum Covid-Zertifikat in Kraft. Einerseits wird die Gültigkeitsdauer der Impf- und Genesenenzertifikate verkürzt. Andererseits wird in gewissen Fällen die Impf-Codierung angepasst.

Am 31. Januar 2022 treten in der Schweiz zwei Neuerungen zum Covid-Zertifikat in Kraft. Einerseits wird die Gültigkeitsdauer der Impf- und Genesenenzertifikate verkürzt. Andererseits wird in gewissen Fällen die Impf-Codierung angepasst.

Gemäss Entscheid des Bundesrats vom 19. Januar 2022 sind die Covid-Zertifikate für Geimpfte und Genesene ab 31. Januar 2022 nicht mehr 365 Tage, sondern 270 Tage gültig. Auch wird die Impf-Codierung auf dem Zertifikat den Vorgaben der EU angepasst. Mit diesen Änderungen kann sichergestellt werden, dass die Schweizer Covid-Zertifikate auch in der EU anerkannt bleiben. Die betroffenen Personen mit einem gültigen Impfzertifikat aus dem Kanton Appenzell I.Rh. werden automatisch bis am 5. Februar 2022 per Post mit dem angepassten Zertifikat bedient.

Neue Impf-Codierung
In bestimmten Fällen ist auf dem Impfzertifikat nicht ersichtlich, ob eine Person eine Auffrischimpfung («Booster») erhalten hat oder nicht. Dies muss aber nach den neuen Vorgaben der EU eindeutig erkennbar sein. Betroffen sind Personen, welche die Grundimmunisierung nach einer Genesung und einer Impfdosis erlangt haben - oder umgekehrt - und als Auffrischimpfung eine zweite mRNA-Impfdosis erhalten haben. Betroffen sind auch Personen, welche die Grundimmunisierung mit einer einzigen Dosis des Impfstoffs «Janssen» abgeschlossen haben und anschliessend mit einer Auffrischimpfung geimpft wurden. Die betroffenen Personen, welche sich im Kanton Appenzell I.Rh. impfen liessen und ein gültiges Covid-Zertifikat besitzen, werden bis am 5. Februar 2022 automatisch per Post ein neues Impfzertifikat erhalten, welches wiederum in die «COVID Certificate»-App eingelesen werden kann.

Auf die Gültigkeit und die Verwendung der Zertifikate in der Schweiz hat die Änderung der Codierung keinen Einfluss. In der Schweiz kann sowohl das alte (2/2) als auch das neucodierte Zertifikat (2/1) verwendet werden, um Zugang zu zertifikatspflichtigen Bereichen zu erhalten.

Angepasste Gültigkeitsdauer
Ab dem 31. Januar 2022 werden die Impf- und Genesenenzertifikate noch je 270 Tage gültig sein. Es ist kein neues Zertifikat nötig. Das bisherige Zertifikat kann weiterhin genutzt werden. Mit der Verkürzung der Gültigkeitsdauer ist sichergestellt, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Die jeweilige Gültigkeitsdauer der weiteren Zertifikate bleibt bestehen.

Covid-Zertifikate für Geimpfte und Genesene mit Ausstellungsdatum vor Anfang Mai 2021 werden ab Anfang Februar 2022 nicht mehr gültig sein. Die Zertifikate verlieren ihre Gültigkeit exakt nach 270 Tagen. Eine Auffrischimpfung oder eine durchgemachte Erkrankung seither führen hingegen zu einem neuen Covid-Zertifikat, das wiederum 270 Tage gültig ist. Auffrischimpfungen können im Impfzentrum am kantonalen Gesundheitszentrum Appenzell oder in den Hausarztpraxen durchgeführt werden. Weitere Informationen sind auf www.ai.ch/coronavirus zu finden.

Mitteilung im Wortlaut