Jugendliche konnten in jedem zweiten Fall Alkohol kaufen

18.11.2022
Nicht alle Betriebe setzen den Jugendschutz in puncto Alkoholverkauf korrekt um. Immer wieder kommen unter 16-jährige Jugendliche leicht an Alkohol. Oft wird weder nach dem Alter der Käuferinnen und Käufer gefragt noch ein Ausweis verlangt. Dies ergaben Testkäufe, die das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell im Auftrag des Gesundheitsamts des Kantons Appenzell I.Rh. im September an unterschiedlichen Verkaufsstellen in Appenzell durchgeführt hat.

Nicht alle Betriebe setzen den Jugendschutz in puncto Alkoholverkauf korrekt um. Immer wieder kommen unter 16-jährige Jugendliche leicht an Alkohol. Oft wird weder nach dem Alter der Käuferinnen und Käufer gefragt noch ein Ausweis verlangt. Dies ergaben Testkäufe, die das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell im Auftrag des Gesundheitsamts des Kantons Appenzell I.Rh. im September an unterschiedlichen Verkaufsstellen in Appenzell durchgeführt hat.

In verschiedenen Betrieben führte das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell im Auftrag des Innerrhoder Gesundheitsamts am Freitag vor der Appenzeller Chilbi mehrere Testkäufe in Appenzell durch. Getestet wurden am gleichen Tag innerhalb eines vorher definierten Zeitfensters unterschiedliche Betriebe der Gastronomie und des Detailhandels sowie Tankstellenshops. Die jugendlichen Testkäuferinnen und Testkäufer waren alle unter 16 Jahre alt, in Zweierteams unterwegs und wurden jeweils von einer erwachsenen Person begleitet. In der Hälfte aller Fälle kamen die Jugendlichen ohne Weiteres an alkoholische Getränke. Tabak wurde hingegen nie verkauft. Ob Detailhandel, Gastronomie oder Tankstellen die Jugendschutzvorschriften am besten einhalten, konnte aufgrund der Datenlage nicht ermittelt werden. Aufgefallen ist jedoch, dass bis auf wenige Ausnahmen die Jugendschutzhinweise an den meisten Verkaufsstellen für die Testkäuferinnen und Testkäufer nicht gut sichtbar angebracht waren.

Information und Schulungsmöglichkeiten

Die getesteten Betriebe und Läden werden wurden durch das Gesundheitsamt schriftlich über die Ergebnisse der Testkäufe informiert. Klar scheint, dass Betriebe und Personal im Umgang mit Jugendlichen und dem Verkauf von Alkohol nicht genügend sensibilisiert sind. Deshalb werden alle Betriebe zusätzlich zur Auswertung durch die Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell I.Rh. persönlich kontaktiert, um ihnen entsprechende Schulungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeitenden anzubieten. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu schützen. An keiner Stelle sollen Alkohol oder Tabakprodukte an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden.

Porträt Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell I.Rh.

Das Leistungsangebot der Beratungsstelle für Suchtfragen richtet sich an suchtgefährdete und suchtabhängige Menschen, welche Fragen oder Probleme in Zusammenhang mit legalen oder illegalen Substanzen sowie Verhaltenssüchten haben. Das können direkt von der Sucht Betroffene, ihre Angehörigen oder stark mitbetroffene Dritte sein sowie Fachpersonen, Ärztinnen und Ärzte, Psychiaterinnen und Psychiater, Arbeitgebende, Lehrpersonen und weitere Interessierte sein.

Alle Personen aus dem Kanton Appenzell I.Rh. können die Dienstleistungen der Fachstelle für Suchtberatung kostenlos und unverbindlich in Anspruch nehmen. Die Beratungsstelle ist für ein Gespräch oder eine Terminvereinbarung während den Öffnungszeiten der kantonalen Verwaltung telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Kontakt: Beratungsstelle für Suchtfragen, geführt durch das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell, Marktgasse 10c, 9050 Appenzell, Telefon: 071 788 92 59, E-Mail: suchtberatung@gsd.ai.ch, Internet: www.ai.ch/suchtberatung

Mitteilung im Wortlaut