Jokertag
Formular zum Jokertag
Eine Schülerin oder ein Schüler hat das Recht auf einen frei wählbaren Urlaubstag pro Schuljahr. Dieser Urlaubstag darf nicht in den letzten zwei Wochen der Schulzeit bezogen werden. Der Bezug ist der Klassenlehrkraft einen Schultag im Voraus schriftlich bekannt zu geben und muss mit dem Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge versehen sein.
Das Formular zum Bezug des «Joker-Tags» kann hier heruntergeladen werden.
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Jokertag | 04.01.2017 |