Ostschweizer Kantone unterstützen Vorgehen des Bundesrats

15.12.2021
Angesichts der hohen Zahl an Hospitalisierungen und der Risiken mit der Omikron-Variante hat der Bundesrat Vorschläge für weitergehende Massnahmen gegen die Corona-Pandemie in eine Konsultation gegeben. Die Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau anerkennen den Handlungsbedarf, um einen weiteren Lockdown zu vermeiden. Sie begrüssen die vorgeschlagenen Anpassungen im Grundsatz und unterstützen die Variante 1, 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht.

Angesichts der hohen Zahl an Hospitalisierungen und der Risiken mit der Omikron-Variante hat der Bundesrat Vorschläge für weitergehende Massnahmen gegen die Corona-Pandemie in eine Konsultation gegeben. Die Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau anerkennen den Handlungsbedarf, um einen weiteren Lockdown zu vermeiden. Sie begrüssen die vorgeschlagenen Anpassungen im Grundsatz und unterstützen die Variante 1, 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht.

Aufgrund der kritischen epidemiologischen Lage und der angespannten Situation in den Spitälern mit einer hohen Belegung der Intensivpflegestationen hat der Bundesrat vergangene Woche zwei Varianten für weitergehende Massnahmen in eine Konsultation gegeben. Die erste Variante sieht in Innenbereichen die Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht vor. Der Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, Restaurants sowie Veranstaltungen wäre bei dieser Variante geimpften und genesenen Personen vorbehalten. Wo keine Maske getragen werden kann und das Konsumieren im Sitzen nicht möglich ist, etwa in Discos, Bars oder bei gewissen Freizeitaktivitäten, ist zusätzlich ein negativer Test nötig (2G-plus-Regel). In der zweiten Variante sind dort Schliessungen geplant, wo die Maske nicht getragen werden kann. Bei beiden Varianten würden die Basismassnahmen verstärkt, etwa mit einer Homeoffice-Pflicht und einer Beschränkung privater Treffen.

Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau sind sich einig, dass die Massnahmen verstärkt werden müssen, wenn die Fallzahlen und damit verbunden die hohe Auslastung der Intensivpflegestationen nicht abnehmen. Die Kantone teilen die Meinung des Bundesrats, dass bei geimpften oder genesenen Personen das Risiko eines schweren Verlaufs der Infektion und damit das Risiko eines Spitalaufenthalts kleiner ist als bei nicht-geimpften Personen. Die Regierungen sprechen sich daher für die Variante 1 aus, die den Einsatz einer umfassenden 2G-Regel vorsieht. Sie befürworten zudem die Homeoffice-Pflicht und - mit Ausnahme des Kantons Thurgau - die Einschränkungen bei privaten Treffen mit nicht immunisierten Personen, auch wenn diese Personenbeschränkung in der Praxis nur schwer handhabbar und kaum kontrollierbar ist.

Die Regierungen beider Appenzell und des Kantons Thurgau stellen sich sodann hinter die erneute Testkostenübernahme, wie sie das eidgenössische Parlament vorsieht. Künftig sollen die Kosten von Covid-19-Tests, die zu einem Zertifikat führen, wieder vom Bund übernommen werden. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests, Selbsttests und Antikörpertests, die keine medizinische oder epidemiologische Indikation aufweisen. Der Kanton St.Gallen lehnt die Übernahme der Testkosten ab, da für ihn die Steigerung der Impfquote im Fokus steht.

Geschlossen unterstützt wird demgegenüber die vorgeschlagene Anpassung des Testregimes bei Einreisen aus dem Ausland. Geimpfte und genesene Personen sollen nach der Einreise nur noch einen Covid-19-Test machen müssen. Bei der Einreise soll überdies ein Antigen-Schnelltest mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Stunden ausreichen.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut