Lohngleichheit in der kantonalen Verwaltung eingehalten

01.02.2022
Die vom Gleichstellungsgesetz verlangte Lohngleichheitsanalyse wurde für die kantonale Verwaltung Appenzell I.Rh. durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass die bundesrechtlichen Vorgaben zur Lohngleichheit eingehalten sind. Noch bestehende Ungleichheiten werden aktiv angegangen.

Die vom Gleichstellungsgesetz verlangte Lohngleichheitsanalyse wurde für die kantonale Verwaltung Appenzell I.Rh. durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass die bundesrechtlichen Vorgaben zur Lohngleichheit eingehalten sind. Noch bestehende Ungleichheiten werden aktiv angegangen.

Das Gleichstellungsgesetz des Bundes verlangt, dass alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Liegt der nicht erklärbare Teil der Lohnabweichung im Toleranzbereich von 5%, gilt die Lohngleichheit als eingehalten.

Für die kantonale Verwaltung Appenzell I.Rh. wurde die vom Gleichstellungsgesetz verlangte Lohngleichheitsanalyse im Frühling 2021 vorgenommen. Basis bildete die Lohnsituation im Dezember 2020. Für die Analyse wurde das vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau empfohlene Tool Logib verwendet. Im Nachgang zur Analyse fand die vorgeschriebene Überprüfung durch die Finanzkontrolle des Kantons statt. In die Untersuchung einbezogen wurden die Löhne der Angestellten der kantonalen Verwaltung und des Gymnasiums Appenzell.

Die Analyse hat ergeben, dass der Unterschied zwischen den Löhnen von Frauen und Männern, welcher nicht auf Erfahrungsjahre, Alter, berufliche Stellung, betriebliches Anforderungsniveau und Ausbildung zurückgeführt werden kann, 3.7% beträgt. Die Lohngleichheit gilt damit grundsätzlich als gewährleistet.

Die Standeskommission will bestehende Differenzen abbauen. Bereits mit den in den letzten beiden Jahren vorgenommenen strukturellen Lohnmassnahmen, welche der Grossen Rat im Zusammenhang mit dem neuen Besoldungssystem bewilligt hat, wurde an diesem Ziel gearbeitet. Die Standeskommission wird in den nächsten Jahren weiterhin darauf achten, dass es möglichst keine Differenzen zwischen den Löhnen von Frauen und Männern gibt.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut