Kostenpflicht für Tests kommt zu früh

18.08.2021
Die Standeskommission begrüsst, dass die bestehenden Schutzmassnahmen im Moment noch aufrechterhalten bleiben und die Bevölkerung aufgerufen wird, sich impfen zu lassen. Sie anerkennt auch, dass die Gratisabgabe von Antigentests nicht eine Dauerlösung sein kann. Die Einführung einer Kostenpflicht bereits auf Ende September lehnt sie aber ab. Erneut hat sich die Standeskommission mit den Regierungen der Nachbarkantone abgesprochen, wobei zum Zeitpunkt der Einführung der Kostenpflicht keine vollständige Übereinstimmung erzielt werden konnte.

Die Standeskommission begrüsst, dass die bestehenden Schutzmassnahmen im Moment noch aufrechterhalten bleiben und die Bevölkerung aufgerufen wird, sich impfen zu lassen. Sie anerkennt auch, dass die Gratisabgabe von Antigentests nicht eine Dauerlösung sein kann. Die Einführung einer Kostenpflicht bereits auf Ende September lehnt sie aber ab. Erneut hat sich die Standeskommission mit den Regierungen der Nachbarkantone abgesprochen, wobei zum Zeitpunkt der Einführung der Kostenpflicht keine vollständige Übereinstimmung erzielt werden konnte.

Der Bundesrat hat den Kantonen am 11. August die Anpassungen der Covid-19-Verordnung 3 zur Vernehmlassung unterbreitet. Aus Sicht der Ostschweizer Kantone ist es zu begrüssen, dass der Bundesrat nun allmählich die Normalisierungsphase einleiten möchte, da sich nun alle Impfwilligen impfen lassen konnten. Die Ostschweizer Kantonsregierungen begrüssen es, dass die bestehenden Schutzmassnahmen noch aufrechterhalten bleiben und die Bevölkerung nochmals aufgerufen wird, sich impfen zu lassen. Zu begrüssen ist zudem auch, dass der Bundesrat für allfällige einschränkende Massnahmen nicht mehr auf die Fallzahlen, sondern auf die Belastung des Gesundheitswesens, vor allem der Intensivstationen, abstellt. Dies wurde von den Ostschweizer Kantonen schon seit längerer Zeit gefordert. Obwohl die Fallzahlen steigen, ist aktuell kein entsprechender Anstieg bei den Hospitalisationen und bei der Belegung der Intensivbetten zu beobachten, wie dies im letzten Jahr der Fall war, als die Risikogruppen noch nicht geimpft waren.

Keine einheitliche Haltung unter den Ostschweizer Regierungen besteht in der Frage der Kostenpflicht für die Tests. Für die Standeskommission ist klar, dass die öffentliche Vollfinanzierung der Tests für Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht nicht eine Dauerlösung sein kann. Sie hält aber den vorgeschlagenen Zeitpunkt für die Einführung der Kostenpflicht ab Ende September für zu früh. Die heutige gute Situation mit den Tests wird aufs Spiel gesetzt, wenn man vorschnell eine Kostenpflicht einführt. Auf Ungeimpfte würde mit der Kostenpflicht ein Druck ausgeübt, der sich leicht kontraproduktiv auswirken könnte. So dürfte die bereits heute feststellbare gesellschaftliche Kluft zwischen Impfgegnern und Impfbefürwortern damit nochmals deutlich zunehmen. Die Tests an Veranstaltungen bilden zudem ein wichtiges Element in der Beurteilung der epidemiologischen Situation. Hinzu kommt die Gefahr, dass Gratistests unter Vortäuschung von Covid-19-Symptomen erschlichen werden könnten. Es lässt sich nämlich in der Praxis kaum verlässlich feststellen, ob eine Person, die sich testen lassen möchte, effektiv Covid-19-Symptome aufweist oder nicht.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut