Gesundheitsversorgung in Appenzell für die Zukunft rüsten

02.12.2022
Die Standeskommission will die Gesundheitsversorgung für die Innerrhoder Bevölkerung sichern und stärken. Hierfür soll auf dem ehemaligen Spitalareal in Appenzell ein Gesundheits- und Spezialpflegezentrum entstehen. Der dafür notwendige Neubau soll im Baurecht durch die Solviva AG erstellt werden. Ziel der Standeskommission ist es, bis Ende 2023 eine Vorlage zuhanden des Grossen Rates zu verabschieden. 2024 soll die Landsgemeinde über das neue Gesundheits- und Spezialpflegezentrum entscheiden können.

Die Standeskommission will die Gesundheitsversorgung für die Innerrhoder Bevölkerung sichern und stärken. Hierfür soll auf dem ehemaligen Spitalareal in Appenzell ein Gesundheits- und Spezialpflegezentrum entstehen. Der dafür notwendige Neubau soll im Baurecht durch die Solviva AG erstellt werden. Ziel der Standeskommission ist es, bis Ende 2023 eine Vorlage zuhanden des Grossen Rates zu verabschieden. 2024 soll die Landsgemeinde über das neue Gesundheits- und Spezialpflegezentrum entscheiden können.

Nach dem Projektstopp für einen Spitalneubau in Appenzell hat die Standeskommission den Willen bekundet, das ehemalige Spitalareal auch in Zukunft für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und damit den Gesundheitsstandort zu stärken. Neben dem kantonalen Gesundheitszentrum Appenzell und den weiteren heutigen Nutzerinnen und Nutzern sollen auf dem ehemaligen Spitalareal neue Leistungserbringerinnen und -erbringer angesiedelt werden. Konkret ist ein neues Gesundheits- und Spezialpflegezentrum vorgesehen. Mit ihrer Tochtergesellschaft cereviva ag will die Solviva AG in Appenzell ein neues Spezialpflegezentrum insbesondere für Menschen mit Hirnverletzungen schaffen. Der Kanton hat gemeinsam mit der Solviva AG die Machbarkeit für ein solches Zentrum auf dem ehemaligen Spitalareal geprüft.

Die Ergebnisse der Prüfung liegen nun vor. Die Standeskommission und die Solviva AG kommen zum Schluss, dass die rechtlichen, betrieblichen und finanziellen Voraussetzungen für ein Gesundheits- und Spezialpflegezentrum gegeben sind.

Leistungen im neuen Gesundheitszentrum

Das kantonale Gesundheitszentrum Appenzell bleibt eigenständig bestehen und profitiert von einer neuen, modernen Infrastruktur auf dem ehemaligen Spitalareal, in welche es sich einmieten kann. Das kantonale Gesundheitszentrum Appenzell soll seine Leistungen im neuen Haus weiterhin umfassend anbieten. Dazu gehören die Kurz- und Übergangspflege, die ambulante Versorgung, eigenständige Facharztpraxen sowie der Rettungsdienst. Die ambulante Versorgung umfasst eine hausärztliche Gruppenpraxis, Spezialsprechstunden, eine Physiotherapiepraxis, Labor und Röntgen. Unabhängig vom Neubau werden die drei Altersinstitutionen Alpsteeblick, Bürgerheim und Torfnest weiterhin unter dem Dach des kantonalen Gesundheitszentrums Appenzell geführt.

Die gemeinsame Lösung sieht vor, dass die Solviva AG auf einem Teil des ehemaligen Spitalareals einen Neubau realisiert. Die Räumlichkeiten will die Solviva AG zu nicht gewinnorientierten Konditionen an das kantonale Gesundheitszentrum Appenzell und weitere Gesundheitsdienstleistende vermieten. Die Mehrheit der heute auf dem Spitalareal ansässigen Fachärztinnen und -ärzte hat bereits Interesse an der Miete von Praxisräumen signalisiert.

Potential des Spitalareals ausschöpfen

In Zusammenarbeit mit der Solviva AG kann das Potential des ehemaligen Spitalareals ausgeschöpft werden. Die ambulante Gesundheitsversorgung wird gestärkt. Die Leistungserbringerinnen und -erbringer behandeln Patientinnen und Patienten konzentriert an einem Ort. Dazu wird die Zusammenarbeit mit der niedergelassenen Ärzteschaft, dem kantonalen Gesundheitszentrum Appenzell, dem Kantonsspital St.Gallen und weiteren Partnerinnen und Partnern zum Nutzen der Patientinnen und Patienten weiterentwickelt. Ausserdem erhält und schafft das neue Gesundheits- und Spezialpflegezentrum attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze im Kanton. Aktuell rechnet der Kanton mit rund 140 Mitarbeitenden, die im Zentrum tätig sein werden.

Grosser Rat entscheidet Ende 2023

In einem nächsten Schritt erarbeitet die Solviva AG in Zusammenarbeit mit dem Kanton eine architektonische Machbarkeitsstudie. Sie soll aufzeigen, wie das Vorhaben baulich umgesetzt werden kann. Ausserdem wollen der Kanton und die Solviva AG eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit abschliessen. Die Standeskommission will dem Grossen Rat Ende 2023 eine Vorlage unterbreiten. Voraussichtlich wird die Landsgemeinde 2024 über das Vorhaben entscheiden können.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut