Baurecht für Areal Hoferbad

27.02.2017
Die Hauptversammlung des Bauernverbandes entscheidet am 4. März 2017 über den Abschluss des mit dem Kanton ausgehandelten Baurechtsvertrages für das Areal Hoferbad. Findet der Kanton einen geeigneten Bauträger, soll dort erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden.

Die Hauptversammlung des Bauernverbandes entscheidet am 4. März 2017 über den Abschluss des mit dem Kanton ausgehandelten Baurechtsvertrages für das Areal Hoferbad. Findet der Kanton einen geeigneten Bauträger, soll dort erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden.

Weitere Informationen in der Medienmitteilung.