Behandlung der neuen Kantonsverfassung im Grossen Rat

15.07.2022
Am 9. Mai 2021 hat das Innerrhoder Stimmvolk den Antrag des Grossen Rates auf Durchführung einer Totalrevision der Kantonsverfassung angenommen. Seither ist die Standeskommission daran, eine Vorlage für eine neue Kantonsverfassung vorzubereiten. Derzeit lässt sich noch nicht abschätzen, wie viel Zeit der Grosse Rat für die Beratung des Geschäfts brauchen wird. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass er für die erste Lesung des Geschäfts einen halben oder sogar einen ganzen Tag benötigt. Gleichzeitig kann nicht damit gerechnet werden, dass sich ein solches zeitliches Volumen ohne weiteres zusätzlich zu den üblichen Geschäften in einer ordentlichen Session unterbringen lässt. Es muss daher allenfalls eine ausserordentliche Session durchgeführt werden. Um sich diese Option offen zu halten, hat das Büro beschlossen, dass für eine mögliche ausserordentliche Session zur Beratung der neuen Verfassung der 4. September 2023 reserviert werden soll.

Am 9. Mai 2021 hat das Innerrhoder Stimmvolk den Antrag des Grossen Rates auf Durchführung einer Totalrevision der Kantonsverfassung angenommen. Seither ist die Standeskommission daran, eine Vorlage für eine neue Kantonsverfassung vorzubereiten. Zur Begleitung der Arbeiten wurde eine breit aufgestellte Interessengruppe eingesetzt, die sich derzeit intensiv mit den Entwürfen befasst. Gemäss Zeitplan wird die Vorlage im Frühjahr oder Frühsommer 2023 an den Grossen Rat überwiesen. Ende April 2024 sollte die Landsgemeinde über das Geschäft befinden können.

Derzeit lässt sich noch nicht abschätzen, wie viel Zeit der Grosse Rat für die Beratung des Geschäfts brauchen wird. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass er für die erste Lesung des Geschäfts einen halben oder sogar einen ganzen Tag benötigt. Gleichzeitig kann nicht damit gerechnet werden, dass sich ein solches zeitliches Volumen ohne weiteres zusätzlich zu den üblichen Geschäften in einer ordentlichen Session unterbringen lässt. Es muss daher allenfalls eine ausserordentliche Session durchgeführt werden. Um sich diese Option offen zu halten, hat das Büro beschlossen, dass für eine mögliche ausserordentliche Session zur Beratung der neuen Verfassung der 4. September 2023 reserviert werden soll.

Der Entscheid, ob im September 2023 tatsächlich eine ausserordentliche Session durchgeführt wird, kann erst in der Zeit zwischen Frühjahr und Frühsommer 2023 gefällt werden, wenn besser absehbar ist, wie die ordentlichen Sessionen im Juni und Oktober belastet sein werden und wie der Diskussionsbedarf bezüglich der neuen Verfassung einzuschätzen ist. Die Ratskanzlei informiert zu gegebener Zeit über die effektive Durchführung einer Sondersession.