K 5-2020: Vergehen gegen die Rechtspflege

Dem Beschuldigten wird von der Anklage mehrfache eventualvorsätzliche Begünstigung im Sinne von Art. 305 Abs. 1 StGB vorgeworfen. Er wird beschuldigt, in seiner damaligen Funktion als leitender Staatsanwalt ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtzeitig abgeschlossen zu haben, was letztlich zur Verjährung der Strafverfolgung gegen drei Personen führte. Dadurch habe sich der Beschuldigte der mehrfachen Begünstigung im Sinne von Art. 305 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. vom 11. August 2020 von der Anklage der mehrfachen Begünstigung freigesprochen. Der die Anklage vertretende a.o. Staatsanwalt reichte gegen dieses Urteil Berufung ein und beantragte, der Beschuldigte sei der mehrfachen Begünstigung (in drei Fällen) schuldig zu sprechen und dafür zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zu verurteilen. Für die Freiheitsstrafe sei ihm der bedingte Strafvollzug zu gewähren, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig bei der Gerichtskanzlei telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Die Platzzahl ist beschränkt. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen. Es gilt Maskenpflicht während der Verhandlung.
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Wann
  • 01.06.2021 um 08:00
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Wo

Grosser Ratssaal, Hauptgasse 6 (Eingang bei den Rathausbögen), 9050 Appenzell

K 5-2020: Vergehen gegen die Rechtspflege

Dem Beschuldigten wird von der Anklage mehrfache eventualvorsätzliche Begünstigung im Sinne von Art. 305 Abs. 1 StGB vorgeworfen. Er wird beschuldigt, in seiner damaligen Funktion als leitender Staatsanwalt ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtzeitig abgeschlossen zu haben, was letztlich zur Verjährung der Strafverfolgung gegen drei Personen führte. Dadurch habe sich der Beschuldigte der mehrfachen Begünstigung im Sinne von Art. 305 Abs. 1 StGB schuldig gemacht.

Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. vom 11. August 2020 von der Anklage der mehrfachen Begünstigung freigesprochen.

Der die Anklage vertretende a.o. Staatsanwalt reichte gegen dieses Urteil Berufung ein und beantragte, der Beschuldigte sei der mehrfachen Begünstigung (in drei Fällen) schuldig zu sprechen und dafür zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zu verurteilen. Für die Freiheitsstrafe sei ihm der bedingte Strafvollzug zu gewähren, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig bei der Gerichtskanzlei telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Die Platzzahl ist beschränkt.  

Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen. Es gilt Maskenpflicht während der Verhandlung.

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