B 16-2021: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben sowie SVG-Delikte

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, an der Fasnacht 2018 in Appenzell anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung seinen Widersacher unerwartet mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt zu haben. Sodann habe er ihm einen Fusstritt an den Kopf geben wollen, habe aber einen unbeteiligten Dritten, welcher sich niedergekniet habe, um dem am Boden liegenden Geschädigten zu helfen, getreten. Dieser sei mit dem Kopf am Boden aufgeprallt und habe das Bewusstsein verloren. Er habe ein Schädel-Hirn schweren Grades sowie eine bleibende Geruchsverminderung erlitten. Schliesslich wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im April 2021 den von ihm geleasten Mercedes Benz ausserorts zwischen Stein und Appenzell mit einer um 73 km/h übersetzten Geschwindigkeit gelenkt zu haben. Der Beschuldigte ist der versuchten vorsätzlichen Tötung, der schweren Körperverletzung, der einfachen Körperverletzung und der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt.
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Wann
  • 14.12.2021 um 09:00
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Wo

Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell

B 16-2021: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben sowie SVG-Delikte

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, an der Fasnacht 2018 in Appenzell anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung seinen Widersacher unerwartet mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt zu haben. Sodann habe er ihm einen Fusstritt an den Kopf geben wollen, habe aber einen unbeteiligten Dritten, welcher sich niedergekniet habe, um dem am Boden liegenden Geschädigten zu helfen, getreten. Dieser sei mit dem Kopf am Boden aufgeprallt und habe das Bewusstsein verloren. Er habe ein Schädel-Hirn schweren Grades sowie eine bleibende Geruchsverminderung erlitten. Schliesslich wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im April 2021 den von ihm geleasten Mercedes Benz ausserorts zwischen Stein und Appenzell mit einer um 73 km/h übersetzten Geschwindigkeit gelenkt zu haben. Der Beschuldigte ist der versuchten vorsätzlichen Tötung, der schweren Körperverletzung, der einfachen Körperverletzung und der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.