B 12-2016: Forderung aus Arbeitsrecht

Die Klägerin fordert Schadenersatz in der Höhe von CHF 222'319.00 zuzüglich Zins seit 1. Februar 2016, eventualiter CHF 99’999.90 zuzüglich Zins seit 1. Februar 2016 aus missbräuchlicher Kündigung. Zusätzlich fordert sie CHF 29'000.00 zuzüglich Zins seit 1. Februar 2016 aus einem arbeitsvertraglich geschuldeten und nicht bezahlten Bonus. Sie bringt im Wesentlichen vor, die Beklagte bzw. ihre Arbeitgeberin sei ihrer Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen und die darauffolgende Kündigung durch die Beklagt sei missbräuchlich gewesen. Die Beklagte anerkennt die Klage im Umfang von CHF 1'750.00.
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Wann
  • 13.11.2018 um 08:00
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Wo

Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell

B 12-2018

Die Klägerin fordert Schadenersatz in der Höhe von CHF 222'319.00 zuzüglich Zins seit 1. Februar 2016, eventualiter CHF 99’999.90 zuzüglich Zins seit 1. Februar 2016 aus missbräuchlicher Kündigung. Zusätzlich fordert sie CHF 29'000.00 zuzüglich Zins seit 1. Februar 2016 aus einem arbeitsvertraglich geschuldeten und nicht bezahlten Bonus. Sie bringt im Wesentlichen vor, die Beklagte bzw. ihre Arbeitgeberin sei ihrer Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen und die darauffolgende Kündigung durch die Beklagt sei missbräuchlich gewesen. Die Beklagte anerkennt die Klage im Umfang von CHF 1'750.00.