B 11-2020: Widerhandlung gegen das AIG

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen einen ausländischen Staatsangehörigen, ohne die zeitgerechte Meldung beim Arbeitsinspektorat beschäftigt zu haben. Dies sei eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten als Geschäftsführer. Er habe dadurch gegen die Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) verstossen. Der Beschuldigte gibt an, er sei davon ausgegangen, dass für einen Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates keine Bewilligung erforderlich sei. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.
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Wann
  • 23.02.2021 um 09:00
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Wo

Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen einen ausländischen Staatsangehörigen, ohne die zeitgerechte Meldung beim Arbeitsinspektorat beschäftigt zu haben. Dies sei eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten als Geschäftsführer. Er habe dadurch gegen die Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) verstossen. Der Beschuldigte gibt an, er sei davon ausgegangen, dass für einen Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates keine Bewilligung erforderlich sei.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.