Quartierplanänderung «Industrie Mettlen-Ost», Bezirk Appenzell

Öffentliche Planauflage

Geringfügige Änderung
Quartierplan «Industrie Mettlen-Ost», Bezirk Appenzell


In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden geringfügige Änderungen des Quartierplans «Industrie, Mettlen-Ost», Bezirk Appenzell öffentlich aufgelegt.
Mit der Quartierplanänderung wird der im Quartierplan festgelegte Baubereich D auf der Ostseite des Gebäudes Nr. 2302.A für den Anbau einer Transformerstation mit einer Fläche von ca. 15 m x 5 m erweitert. Im Sinne einer Kompensation des durch den Anbau reduzierten Grünbereichs muss entlang der Haslenstrasse eine mit Steinen ausgeführte Rabatte begrünt werden.

Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. vom 12. Dezember 2022 bis 11. Januar 2023, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.

Annahmebeschluss:
Über die Annahme der Quartierplanänderungen beschliesst die Feuerschaukommission im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 48 Abs. 1 BauG.

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71

Bild Legende: