Quartierplanänderung «Industrie Mettlen-Ost», Bezirk Appenzell
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung
Quartierplan «Industrie Mettlen-Ost», Bezirk Appenzell
In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden geringfügige Änderungen des Quartierplans «Industrie, Mettlen-Ost», Bezirk Appenzell öffentlich aufgelegt.
Mit der Quartierplanänderung wird der im Quartierplan festgelegte Baubereich D auf der Ostseite des Gebäudes Nr. 2302.A für den Anbau einer Transformerstation mit einer Fläche von ca. 15 m x 5 m erweitert. Im Sinne einer Kompensation des durch den Anbau reduzierten Grünbereichs muss entlang der Haslenstrasse eine mit Steinen ausgeführte Rabatte begrünt werden.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. vom 12. Dezember 2022 bis 11. Januar 2023, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.
Annahmebeschluss:
Über die Annahme der Quartierplanänderungen beschliesst die Feuerschaukommission im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 48 Abs. 1 BauG.
Download
Typ | Titel | Dokumentdatum |
---|---|---|
1. QP_Industrie Mettlen_Ost_221121_Aenderungen_markiert.pdf | 21.11.2022 | |
2. Planungsbericht_221121_Aenderungen_Markiert.pdf | 21.11.2022 |