Coronavirus - Trinkwasserhygiene in Gebäuden
Trinkwasserhygiene in Gebäuden während der Covid-19 Pandemie
In Zusammenarbeit mit den Wasserversorgungen des Kantons Appenzell I.Rh. und dem Kanto-nalen Führungsstab informiert die Feuerschaugemeinde Appenzell über die Trinkwasserhygi-ene in Gebäuden während der Covid-19 Pandemie. Durch die Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen mussten im März 2020 schweizweit Schulen, Sportanlagen, Schwimmbäder, Hotels, Restaurants, Ferienhaus- und Ferienwohnungsbesitzer und andere Gebäude geschlossen oder in der Nutzung stark eingeschränkt werden.
Gefährdung der Trinkwasserhygiene
Das Coronavirus ist nicht über das Trinkwasser übertragbar. Die Auswirkungen der Coronakrise bringen jedoch eine indirekte Gefährdung des Trinkwassers und der Konsumentinnen und Konsumenten mit sich. Wenn über mehrere Wochen der bestimmungsgemässe Betrieb der Trinkwasserverteilsysteme nicht gewährleistet ist, erhöht sich durch die vermehrte Stagnation des Trinkwassers das Risiko für einen Legionellenbefall und übermässigen Aufwuchs von anderen Mikroorganismen.
Die einwandfreieTrinkwasserqualität ist mit den folgenden Massnahmen gewährleistet:
Aufrechterhaltung des bestimmungsgemässen Betriebs
- Alle drei Tage sind alle Entnahmearmaturen im Gebäude nacheinander - vorzugsweise von unten nach oben ganz zu öffnen und das in den Leitungen befindliche Kalt- und Warmwasser für mindestens 30 Sekunden abfliessen zu lassen.
- Die Zirkulationspumpe muss während der gesamten Zeit in Betrieb sein.
- Von einer Abschaltung der Energiezufuhr ist abzusehen. Das Abkühlen des Installationsmaterials kann zu Undichtheiten bei den Leitungsverbindungen und in der Folge zu Wasserschäden führen.
Stilllegung und Absperren der Gebäudetrinkwasserinstallation
- In Ausnahmefällen ist zu prüfen, ob die gesamte oder ein Teil der Gebäudetrinkwasserinstallation kalt und warm abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden kann.
- Die Vorgehensweise bei einer Stilllegung und Absperrung ist gemeinsam mit der Wasserversorgung und mit einem Sanitärinstallateur festzulegen.
Absperren und Entleeren der Gebäudetrinkwasserinstallation
- Aus hygienischen und korrosionstechnischen Gründen wird von einem Absperren und Entleeren der Gebäudetrinkwasserinstallation abgeraten. Lediglich bei Frostgefahr sind davon betroffene Leitungen abzusperren und zu entleeren.
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