Grenzbeschrieb
Im Jahr 1962 sind die Grenzen der Feuerschau vom Grossen Rat als Spezialgemeinde des öffentlichen Rechtes festgelegt worden. Die Grenzen sind im Grossratsbeschluss (GS 178.250) beschrieben.
Im Jahr 1962 sind die Grenzen der Feuerschau vom Grossen Rat als Spezialgemeinde des öffentlichen Rechtes festgelegt worden. Die Grenzen sind im Grossratsbeschluss (GS 178.250) beschrieben.