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Ausländerrecht

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Adresse: Marktgasse 2, 9050 Appenzell
Telefon: 071 788 95 21
Telefax: 071 788 95 29
E-Mail: thomas.rickenbacher@jpmd.ai.ch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00-12.00, 13.30-17.00
Geschlossen an folgenden Wochentagen:

06.04.2012 (Karfreitag)
09.04.2012 (Ostermontag)
17.05.2012 (Auffahrt)
18.05.2012 (Brücke nach Auffahrt)
28.05.2012 (Pfingstmontag)
07.06.2012 (Fronleichnam)
01.08.2012 (Nationalfeiertag)
15.08.2012 (Maria Himmelfahrt)
01.11.2012 (Allerheiligen)
24.12.2012 (Heiligabend)
25.12.2012 (Weihnachten)
26.12.2012 (Stefanstag)
31.12.2012 (Silvester)

  • Erteilen, verlängern und entziehen von Aufenthaltsbewilligungen
  • Prüfen und erteilen von Arbeitsbewilligungen
  • Entgegennahme von Gesuchen für die Ausstellung eines Reiseausweises (Staaten-und Schriftenlose)

Wo müssen Gesuche eingereicht werden?
Alle Personen, welche sich im Ausland aufhalten, reichen das Gesuch um Erteilung einer Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung direkt beim Amt für Ausländerfragen ein. Pesonen, welche sich bereits in der Schweiz aufhalten, reichen das Gesuch bei der zuständigen Einwohnerkontrolle ein.

Gesuchsformulare finden Sie unter dem Bereich Ausländerrecht "Online-Dienste", die Merkblätter unter dem Bereich Ausländerrecht "Publikationen". Die meisten Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden. Die in das PDF-Formular eingegebenen Daten können für die spätere Verwendung gespeichert und wieder in das Formular geladen werden.

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