Die wirtschaftliche Landesversorgung bezweckt die Regelung der vorsorglichen Massnahmen der wirtschaftlichen Landesverteidigung sowie die Massnahmen zur Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selber begegnen kann.
Die Vorkehrungen die es dazu braucht, trifft das
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, den Kantonen und Gemeinden. In Appenzell I.Rh. sind die Bezirke nicht involviert, die Verantwortung wird direkt vom Kanton wahrgenommen, wobei die Zuständigkeit bei der Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung liegt.