Willkommen auf der Website der Gemeinde Appenzell Innerrhoden



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4

Dienstleistungen

Anerkennung

Zuständiges Departement: Justiz-, Polizei- und Militärdepartement
Zuständiges Amt: Zivilstandsamt
Verantwortlich: Fässler, Peter

Anerkennung

Eine Anerkennung bedeutet, das Kindesverhältnis zum Vater, der mit der Mutter nicht verheiratet ist, zu begründen ohne dabei namens- und bürgerrechtliche Wirkungen zu entfalten. Bei einer Anerkennung entsteht Erbanspruch, Unterhaltspflicht, Recht auf persönlichen Kontakt und gilt als Voraussetzung für die Eintragung als gemeinsames Kind bei der Heirat der Eltern. Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt wahlweise beim Heimat- oder Wohnort der Mutter oder des Vaters sowie am Geburtsort des Kindes erfolgen.


Erforderliche Urkunden bei Schweizer Bürgern


Kosten: CHF 75.00

Erforderliche Urkunden bei ausländischen Staatsangehörigen

Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen im Einzelfall gerne die gewünschten Auskünfte.

Kosten: CHF 75.00 + Überprüfung der ausländischen Dokumente (je nach Land verschieden)

Preis: SFR 60.00


Online-Dienste

Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen im folgenden Dokument zum Herunterladen. Nutzungsbedingungen

Name Online
Anerkennungsschein bestellen


zur Übersicht



Druck VersionPDF