AI-Tax Elektronische Steuererklärung für natürliche Personen im Kanton Appenzell Innerrhoden Mit AI-Tax, der aktuellen Version unserer Steuererklärungs-Software, können Sie die Steuererklärung und sämtliche Zusatzformulare elektronisch ausfüllen. Eine wesentliche Vereinfachung bietet der sogenannte Assistent: Sie können sämtliche Angaben einfach über einen Dialog erfassen.
Es stehen zwei Installationsmöglichkeiten zur Verfügung:
Aktuelle Version 2012 (für Windows)
| Vollversion AI-Tax 2012 | Speichern Sie die Datei AI-Tax2012.exe in einem Verzeichnis Ihrer Wahl. Die Datei hat eine Grösse von 50 MB. Mit dem Ausführen der Datei starten Sie den Installationsvorgang. |
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| Update AI-Tax 2012 | Ein Update ist möglich, wenn Sie eine frühere Version von AI-Tax bereits installiert haben. Speichern Sie die Datei AI-Tax2012_update.exe in einem Verzeichnis Ihrer Wahl. Die Datei hat eine Grösse von 50 MB. Mit dem Ausführen der Datei starten Sie den Installationsvorgang. |
Version 2011 (für Windows)
Systemvoraussetzungen
- Microsoft Windows 7, Vista, XP und 2000
- mind. 256 MB RAM (512 MB empfohlen)
- mind. 250 MB freier Festplattenspeicher
Bitte beachten Sie, dass AI-Tax in erster Linie für die Windows-Betriebssysteme konzipiert wurde. Mit einer kostenpflichtigen Emulationssoftware für Mac (z.B. Virtual PC oder Softwindows), die sie von ihrem Apple Händler erwerben können, läuft AI-Tax auch unter Mac.
Für technische Fragen in Zusammenhang mit Download, Installation und Bedienung der Software stellt die Firma Ringler Informatik AG als Softwarelieferant eine "Technische Hotline" zur Verfügung: 0900 57 60 60 (werktags 9.00-12.00, 13.30-16.30; Fr. 3.13 / Minute).
Die mit AI-Tax ausgefüllten und eingereichten Formular haben die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen: - Die ausgedruckten Einzelblätter sind entsprechend dem jeweiligen Originalformular (A3-Formulare, doppelseitige A4-Formulare) zusammenzuheften.
- Sämtliche Ausdrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen datiert und unterzeichnet werden.
- Das Formular "Barcode" ist rechtsgültig zu unterzeichnen.
- Das vorbeschriftete Original der Steuererklärung (Formular 1) ist als Dossierumschlag zu verwenden und einzureichen.