Anerkennung Eine Anerkennung bedeutet, das Kindesverhältnis zum Vater, der mit der Mutter nicht verheiratet ist, zu begründen ohne dabei namens- und bürgerrechtliche Wirkungen zu entfalten. Bei einer Anerkennung entsteht Erbanspruch, Unterhaltspflicht, Recht auf persönlichen Kontakt und gilt als Voraussetzung für die Eintragung als gemeinsames Kind bei der Heirat der Eltern. Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt wahlweise beim Heimat- oder Wohnort der Mutter oder des Vaters sowie am Geburtsort des Kindes erfolgen.
Erforderliche Urkunden bei Schweizer Bürgern Kosten: CHF 75.00
Erforderliche Urkunden bei ausländischen Staatsangehörigen Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen im Einzelfall gerne die gewünschten Auskünfte.
Kosten: CHF 75.00 + Überprüfung der ausländischen Dokumente (je nach Land verschieden)