Amt für Ausländerfragen
Gehört zum Departement:
Justiz-, Polizei- und Militärdepartement
| Adresse: | Marktgasse 2, 9050 Appenzell |
| Telefon: | +41 071 788 95 21 |
| Telefax: | +41 071 788 95 29 |
| E-Mail: | ruth.mathis@jpmd.ai.ch |
| Öffnungszeiten: | Mo - Fr 0800 - 1200 Uhr / 1330 - 1700 Uhr Geschlossen an folgenden Wochentagen: 02.04.2010 (Karfreitag) 05.04.2010 (Ostermontag) 13.05.2010 (Auffahrt) 24.05.2010 (Pfingstmontag) 03.06.2010 (Fronleichnam) |
Allgemeine Informationen Ausländische Bevölkerung Stand 31.12.2009:
1'582 (ohne Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Personen)
Ausländerrecht - Erteilen, verlängern und entziehen von Aufenthaltsbewilligungen
- Prüfen und erteilen von Arbeitsbewilligungen
- Entgegennahme von Gesuchen für die Ausstellung eines Reiseausweises (Staaten-und Schriftenlose)
Wo müssen Gesuche eingereicht werden? Alle Personen, welche sich im Ausland aufhalten, reichen das Gesuch um Erteilung einer Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung direkt beim Amt für Ausländerfragen ein. Pesonen, welche sich bereits in der Schweiz aufhalten, reichen das Gesuch bei der zuständigen Einwohnerkontrolle ein.
Gesuchsformulare finden Sie unter Online-Dienste, die Merkblätter unter Publikationen. Die meisten Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden. Die in das PDF-Formular eingegebenen Daten können für die spätere Verwendung gespeichert und wieder in das Formular geladen werden.
Asylwesen - Durchführen von Asylbefragungen
- Rückkehrberatung
- Organisation von freiwilligen Ausreisen
- Zwangsvollzug abgewiesener Asylgesuchsteller
Weitere Informationen Informationen zum Ausländerrecht können auch der Website des Bundesamt für Migration entnommen werden.
www.bfm.admin.ch Benötigen Sie ein Transitvisum oder wollen Sie sich direkt bei einer ausländischen Botschaft über die Einreisevoraussetzungen erkundigen? Gehen Sie auf
http://www.travel.ch/tools_visa.asp