ArbeitArbeitsrecht und Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt zwischen 40 und 45 Stunden. Die Tendenz liegt bei 40 Stunden pro Woche. Im März 2002 hat das Schweizervolk die Einführung der 36 Stunden Woche mit 75% Nein Stimmen deutlich abgelehnt (im Kanton Appenzell Innerrhoden sogar mit 90%). Bei Berücksichtigung von vier Ferienwochen und zwölf offiziellen Feiertagen, ergibt sich eine jährliche Arbeitszeit von 1'900 bis 2'100 Stunden. Arbeitsverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Abfindungszahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie in den anderen europäischen Ländern vorgeschrieben, sind in der Schweiz nicht üblich. Im ersten Jahr kann das Arbeitsverhältnis mit einmonatiger Kündigung, je auf das Ende eines Monats beendigt werden. Vom zweiten bis zum neunten Jahr beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, ab dem zehnten Jahr drei Monate. Die ersten ein bis drei Monate gelten gewöhnlich als Probezeit. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer siebentägigen Kündigung je auf das Ende einer Arbeitswoche aufgelöst werden. Arbeitskosten (jährlicher Brutto-Gesamtlohn inkl. 13. Monatsgehalt, unverbindliche Durchschnittsangaben) Industrie Hilfskraft (bis CHF 35'000.) Angelernte (CHF 35'000-40'000.) gelernter, erfahrener Elektroniker (CHF 50'000-70'000.) Administration Sekretärin, zweisprachig, 12 Jahre Erfahrung (CHF 40'000-50'000.) erfahrene Sekretärin, dreisprachig (CHF 50'000-65'000.) erfahrener Buchhalter (CHF 75'000-100'000.) Ingenieure junger Ingenieur (CHF 55'000-70'000.) erfahrener Ingenieur (bis CHF 100'000.) Management junger Manager (CHF 75'000-Absprache) Betriebsleiter (CHF 90'000-Absprache) erfahrener Geschäftsführer (CHF 100'000-Absprache) Die Gehälter werden in 13 Monatslöhnen entrichtet, jeweils an jedem Monatsende und an Weihnachten. Die Kosten für Ferien und offizielle Feiertage (d.h. die Lohnfortzahlung während dieser Zeit) sind in den obigen Jahressalärzahlen enthalten. Zu diesen Löhnen müssen noch die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialabgaben von rund 18% dazugerechnet werden: zu Lasten des Arbeitgebers gehen: 4.2% Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 0.7% Invalidenversicherung (IV) 0.2% Erwerbsersatzordnung (EO) 1.5% Arbeitslosenversicherung (ALV) 6.5% Pensionskasse (Durchschnitt) 1.9% allfällige Familienzulage 1.5% Betriebsunfallversicherung 0.4% Nicht-Betriebsunfallversicherung 16.8% Total zu Lasten des Arbeitnehmers gehen: 4.2% Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 0.7% Invalidenversicherung (IV) 0.2% Erwerbsersatzordnung (EO) 1.5% Arbeitslosenversicherung (ALV) 6.5% Pensionskasse (Durchschnitt) 1.9% allfällige Familienzulage 0.9% Lohnausfallversicherung bei Krankheit 0.5% Nicht-Betriebsunfallversicherung 16.3% Total |