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Abt. Zivil- und Strafgericht


Das Kantonsgericht, Abteilung Zivil- und Strafgericht, ist vor allem Rechtsmittelinstanz im Zivil- und Strafprozess. In dieser Funktion beurteilt es Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Bezirksgerichte.

Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Zivil- und Strafgericht, als einziger Instanz, oberem Gericht und Rechtsmittelinstanz richtet sich nach Art. 9 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) i.V.m. der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. gemäss Art. 11 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) i.V.m. der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO).


Zusammensetzung:

Inauen Roland, lic. phil., Präsident
Dörig Thomas, Vizepräsident
Giger-Rempfler Rita
Ulmann Peter
Gmünder Evelyne, Dr. iur.
Hospenthal-Breu Elvira
Koller Sepp

Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Gerichtsschreiberin


Adresse:

Kantonsgericht
Abteilung Zivil- und Strafgericht
Unteres Ziel 20
9050 Appenzell

Telefon: 071 788 95 51
Telefax: 071 788 95 54
E-Mail: kantonsgericht@ai.ch

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein (Art. 130 ZPO bzw. Art. 110 StPO).
E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.


Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts
Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide

 
 



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