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Die kantonsgerichtliche Kommission für Entscheide in Strafsachen amtet als richterliche Beschwerdeinstanz im Strafverfahren. Die Kommission für Entscheide in Strafsachen beurteilt gemäss Art. 10 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) Beschwerden im Sinne von Art. 393 ff. Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), insbesondere:
Zusammensetzung: Eugster Beda, lic. iur., Präsident Roncoroni-Bertschler Elsbeth, Vizepräsidentin Gätzi Beat Gollino Erich, Ersatz Fuchs-Büchler Beatrice, Ersatz Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Gerichtsschreiberin Adresse: Kommission für Entscheide in Strafsachen Unteres Ziel 20 9050 Appenzell Telefon: 071 788 95 51 Telefax: 071 788 95 54 E-Mail: kantonsgericht@ai.ch Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein (Art. 110 StPO). E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung. Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide |