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Kommission für Entscheide in Strafsachen


Die kantonsgerichtliche Kommission für Entscheide in Strafsachen amtet als richterliche Beschwerdeinstanz im Strafverfahren.

Die Kommission für Entscheide in Strafsachen beurteilt gemäss Art. 10 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) Beschwerden im Sinne von Art. 393 ff. Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), insbesondere:
  • Beschwerden gegen Verfügungen und die Verfahrenshandlungen der Strafverfolgungsbehörden

Zusammensetzung:

Eugster Beda, lic. iur., Präsident
Roncoroni-Bertschler Elsbeth, Vizepräsidentin
Gätzi Beat
Gollino Erich, Ersatz
Fuchs-Büchler Beatrice, Ersatz

Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Gerichtsschreiberin


Adresse:

Kommission für Entscheide in Strafsachen
Unteres Ziel 20
9050 Appenzell

Telefon: 071 788 95 51
Telefax: 071 788 95 54
E-Mail: kantonsgericht@ai.ch

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein (Art. 110 StPO).
E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts
Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide

 
 



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