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Aufsichtsbehörde SchKG


Die kantonsgerichtliche Kommission, Aufsichtsbehörde SchKG, ist einzige kantonale Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Betreibungs- und Konkursämter.

Die Aufsichtsbehörde SchKG nach Art. 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) beurteilt insbesondere Beschwerden im Betreibungs- und Konkursverfahren gemäss Art. 17 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).

Zusammensetzung:

Gmünder Evelyne, Dr. iur., Präsidentin
Dörig Thomas, Vizepräsident
Giger-Rempfler Rita
Ulmann Peter, Ersatz
Koller Sepp, Ersatz

Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Gerichtsschreiberin


Adresse:

Aufsichtsbehörde SchKG
Unteres Ziel 20
9050 Appenzell

Telefon: 071 788 95 51
Telefax: 071 788 95 54
E-Mail: kantonsgericht@ai.ch

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein.
E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts
Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide

 
 



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