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Die kantonsgerichtliche Kommission, Aufsichtsbehörde SchKG, ist einzige kantonale Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Betreibungs- und Konkursämter. Die Aufsichtsbehörde SchKG nach Art. 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) beurteilt insbesondere Beschwerden im Betreibungs- und Konkursverfahren gemäss Art. 17 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Zusammensetzung: Gmünder Evelyne, Dr. iur., Präsidentin Dörig Thomas, Vizepräsident Giger-Rempfler Rita Ulmann Peter, Ersatz Koller Sepp, Ersatz Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Gerichtsschreiberin Adresse: Aufsichtsbehörde SchKG Unteres Ziel 20 9050 Appenzell Telefon: 071 788 95 51 Telefax: 071 788 95 54 E-Mail: kantonsgericht@ai.ch Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein. E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung. Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide |