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Die kantonsgerichtliche Kommission für allgemeine Beschwerden ist Rechtsmittelinstanz im Sinne von Art. 8 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO). Die Kommission für allgemeine Beschwerden ist gemäss Art. 8 EG ZPO i.V.m. der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) zuständig für Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheide des Kantonsgerichtspräsidenten sowie Entscheide der bezirksgerichtlichen Kommissionen. Zusammensetzung: Köppel Markus, Dr. med., Präsident Fuchs-Büchler Beatrice, Vizepräsidentin Ulmann Peter Gmünder Evelyne, Dr. iur., Ersatz Giger-Rempfler Rita, Ersatz Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Gerichtsschreiberin Adresse: Kommission für allgemeine Beschwerden Unteres Ziel 20 9050 Appenzell Telefon: 071 788 95 51 Telefax: 071 788 95 54 E-Mail: kantonsgericht@ai.ch Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein. E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung. Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide |