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Kantonsgericht


Das Kantonsgericht ist die oberste gerichtliche Instanz des Kantons Appenzell I.Rh.

Das Kantonsgericht urteilt hauptsächlich als Berufungsinstanz in Zivil- und Strafsachen sowie als Beschwerdeinstanz in Verwaltungssachen.
Das Kantonsgericht spricht Recht durch Abteilungen, soweit nicht die Zuständigkeit von Kommissionen oder des Einzelrichters vorgesehen ist.


Präsidium:
Inauen Roland, lic. phil., Präsident
Gollino Erich, Vizepräsident


Adresse:

Kantonsgericht
Unteres Ziel 20
9050 Appenzell

Telefon: 071 788 95 51
Telefax: 071 788 95 54
E-Mail: kantonsgericht@ai.ch

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein. E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts
Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide

 
 



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