So finden Sie die Feuerschaugemeinde.Gebiet Erst im Jahre 1962 sind die Grenzen der Feuerschau vom Grossen Rat als Spezialgemeinde des öffentlichen Rechtes festgelegt worden. Das Bahntrasse, Bachläufe, Bachdurchlasse, Polygonpunkte, Parzellengrenzen und Eindohlungen legen die Grenzen fest. Das Gebiet umfasst etwa das heutige Dorf mit einzelnen Aussenquartieren (Unterer Hirschberg, Hostet, Rässengüetli, Münz, Ebnet, Rütirain, Galgenhang, Schöttler, Forren). Name Der Name stammt schon aus frühester Zeit und kommt von "fürschowen", auf das Feuer acht geben. Im territorialen Sinn ist es ein genau umgrenztes Gebiet, in dem die Wehrorganisation "zum Feuer schaut", d.h. einen Brand nach Kräften verhindert oder bekämpft. Entstehung Die Feuerschau ist gegen Ende des 16. Jahrhunderts erstmals in Form eines Selbstverwaltungskörpers geschichtlich feststellbar. Sie ist ausschliesslich zum Zwecke der Feuerverhütung und Feuerbekämpfung entstanden. Sie ist seither u.a. verantwortlich für die Organisation der Feuerwehr und der damit zusammenhängenden baupolizeilichen Vorschriften in einem eng begrenzten Gebiet des Kantons Appenzell Innerrhoden. Mit der Zeit verlangte eine wachsende Dorfgemeinschaft auch nach Infrastruktur wie Wasser- und Energieversorgung für das Dorf Appenzell. Behörde Die Feuerschaukommission wird jedes Jahr von der Dunkeversammlung gewählt und vollzieht gemäss Art. 12 des Organisations-Statut (O.St.) die in der Feuerschaugemeinde Appenzell anwendbaren eidgenössischen und kantonalen Gesetze und Verordnungen sowie die Gemeindereglemtente. Dabei erfüllt die Feuerschaukommission im Gemeindegebiet insbesonders auch die Aufgaben einer kommunalen Ortsplanungs- und Baubewilligungsbehörde. Die Kommission erlässt die notwendigen besonderen Vorschriften und die technischen Richtlinien und stellt die Vollzugsreglemente zu den Gemeindereglementen auf. Im Weiteren obliegt der Feuerschaukommission die Aufsicht über die Verwaltung und das Rechnungswesen von Gemeinde und Betrieben (Feuerwehr, Energie- und Wasserversorgung Appenzell) und legt die Strom- und Wassertarife fest. Als besondere Obliegenheiten stehen der Feuerschaukommission gemäss Art. 13 O.St. zu:
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