Swisslos-Sportfonds-Gesuche
Zuständiges Departement:
ErziehungsdepartementZuständiges Amt:
Sportamt

Vom jährlichen Gewinnannteil von Swisslos werden gemäss Beschluss der Standeskommission 20% für den "Sport" verwendet. Von diesem Gewinnanteil werden 80% direkt an die Sportvereine und Sportverbände (Pauschalbeiträge)verteilt. 20% des Anteils fliessen in den Swisslos-Sportfonds. Aus dem Swisslos-Sportfonds werden auf Gesuche hin, Beiträge an die Erstellung, Erneuerung und Erweiterung von Sport- und Spielplatzanlagen sowie Sportbauten ausgerichtet. Zudem werden auch Beiträge an die Anschaffung von Turn- und Sportgeräten geleistet.
Nähere Informationen erhalten Sie von Swisslos und der Sport-Toto-Gesellschaft:
SWISSLOS SPORT-TOTO-GESELLSCHAFT Die entsprechenden Gesuchsformular können heruntergeladen und ausgefüllt werden.