Lehrerweiterbildung
Zuständiges Departement:
ErziehungsdepartementZuständiges Amt:
Schulamt
Adminstrative Hinweise zur Lehrerweiterbildung:
Kurspflicht Die Lehrkräfte sind verpflichtet, in der unterrichtsfreien Zeit, innerhalb von 3 Jahren an 12 Tagen Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Der Besuch der Kurse muss im Testatheft oder durch Ausweise belegt sein.
Kursbewilligung und Entschädigung Für die aufgeführten Kurse in diesem Programm, die konventionellen und stufenbezogenen Kurse der Kantone Appenzell Ausserrhoden und St. Gal-len, sowie diejenigen des swch braucht es vorgängig keine Bewilligung.
- Lehrkräfte mit Pensen unter 40% können im Rahmen der Kurspflicht die Kosten geltend machen. Für weitere Bildungstage muss vorgängig ein Gesuch an das Schulamt eingereicht werden.
- Bei Abmeldung wird ein Teil der Kurskosten verrechnet. (Ausnahmen: Krankheit oder Unfall)
Entschädigung für Kurse ausserhalb des Kantonsgebietes: Reisespesen: Billettkosten 2. Klasse
Verpflegungskosten: Fr. 20.- / Mittagessen
Verpflegung und Unterkunft bei auswärtigen Kursen: Fr. 50.- pro Tag
- Lehrkräfte, die für schulische Kurse anderer Anbieter einen Beitrag er-warten, müssen vorgängig beim Schulamt eine schriftliche Bewilligung mittels Formular "Gesuch/Abrechnung Lehrerfortbildung" einholen. Dieses Formular kann auf der Homepage des Kantons (www.ai.ch) heruntergeladen werden.
- Bei Kursen anderer Anbieter werden die Kurskosten übernommen, wenn der Kursinhalt in direktem Zusammenhang mit den zu unterrich-tenden Fächern oder Stufe steht. Verpflegungs- und Unterkunftsspesen werden im gesetzlichen Rahmen vergütet, Reisespesen gehen zu Las-ten der Kursteilnehmer.
- Für unbewilligte Kurse können weder Spesen noch Kursgelder über-nommen werden.
- Kursabrechnungen müssen nach Beendigung des Kurses beim Schulamt abgegeben werden.
Intensivweiterbildung der EDK-Ost Über freie Plätze der Intensivweiterbildung gibt das Schulamt Auskunft. Berechtigt sind Lehrkräfte, die im Umfang von 80% eines Vollpensums während der Dauer von 10 Jahren tätig waren, davon mindestens 5 Jahre im Kanton. Das Gesuch muss mindestens ein halbes Jahr vor Kursbeginn zuhanden der Landesschulkommission an den Schulrat eingereicht wer-den. Nach Abschluss der Ausbildung muss ein schriftlicher Schlussbericht zuhanden der Landesschulkommission an den Schulrat eingereicht werden.
Mitarbeit in Arbeits- und Projektgruppen Die Tätigkeit in schulischen Arbeitsgruppen kann unter folgenden Bedin-gungen an die Weiterbildung angerechnet werden:
- Die Arbeitsgruppen bezeichnen eine verantwortliche Leitungsperson, welche die Sitzungsdaten und den vorgesehenen Tätigkeitsbereich vor Beginn der eigentlichen Arbeit dem Schulamt meldet.
- Periodisch informiert die Leitungsperson das Schulamt über die geleis-tete Arbeit. Dieses entscheidet über die Anrechenbarkeit und bestätigt die Erfüllung der Kurspflicht.
- 8 Stunden Mitarbeit innerhalb der Arbeitsgruppe entsprechen einem Tag Weiterbildungspflicht.
Schulinterne Weiterbildung Schulhausbezogene Weiterbildung hat zum Ziel, Lehrergruppen, die sich bereits aus dem Schulalltag kennen, Gelegenheit zu gemeinsamer Weiter-bildung zu geben, um aktuelle Projekte des Schulhauses aufzuarbeiten und damit den Kontakt und die Zusammenarbeit unter den Lehrkräften zu fördern. Je nach Projektauftrag oder Aufgabenstellung können Kurslei-ter/innen für die Mitarbeit beigezogen werden.
Der Schulrat kann eine schulinterne Weiterbildung oder eine Weiterbildung für alle Lehrkräfte der Schulgemeinde während der Unterrichtszeit anset-zen. Der Schulausfall darf maximal 50% der normalen Unterrichtszeit betragen. Er hat dies vorgängig der Landesschulkommission zu melden.
Vorgehen: Die Projektgruppe eines Schulhauses bezeichnet eine verant-wortliche Leitung, die über die entsprechende Fachkompetenz verfügt, und legt das Thema und den Projektbeschrieb fest. Dieser wird dem Schulamt zugestellt.
Der Projektbeschrieb umfasst:
- Titel des Projektes
- Ziel und Kurzbeschrieb des Arbeitsablaufs
- Adresse der verantwortlichen Leitungsperson
- Liste der Teilnehmenden
- Zeitlicher Rahmen und Daten
- Budget
Programme der schulhausinternen Lehrerweiterbildung bedürfen für die Mitfinanzierung und Anrechnung an die Weiterbildungspflicht der Genehmigung durch das Schulamt resp. der Landesschulkommission bei aufwändigeren Projekten.
Persönliche Weiterbildung Die persönliche Weiterbildung durch Lesen von Fachbüchern und Publikationen ist eine weitere gute Möglichkeit, sich à jour zu halten und wertvolle Impulse für den Schulunterricht zu erhalten. Im LIS findet man zu vielen Themen Literatur und Unterlagen.
Anmeldungen Anmeldungen können direkt über die Website erfolgen. Das Anmeldeformular kann am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.
Anmeldetermin bitte unbedingt einhalten.